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"Wann sehen wir uns wieder ?"

BÜRGERVERSAMMLUNG / CDU, FDP und die Bahn informierten über den Osterfelder Bahnhof, Betuwe und Lärmschutz.
OSTERFELD. Es war nicht die Frage nach einem romantischen Rendezvous, die am Dienstagabend lautete: "Wann sehen wir uns wieder ?" Vielmehr machte damit ein Teilnehmer der Bürgerversammlung zum Thema "Verschiebebahnhof Osterfeld und Betuwe" deutlich, dass er sich vom NRW-Pressesprecher der Deutschen Bahn AG, Manfred Pietschmann, beim nächsten Wiedersehen konkretere Angaben in punkto Lärmschutz erhofft.

Auf Einladung von CDU und FDP hatten neben Pietschmann noch unter anderem die Verkehrsexperten Wilhelm Hausmann (CDU) und Immanuel Schuller (FDP) auf dem Podium des Katholischen Jugendheims Platz genommen; die Diskussion leitete der CDU-Stadtverordnete Hermann-Josef Schepers.

Mit Investitionen in Höhe von rund 77 Millionen Euro soll der Zugbindungsbahnhof Osterfeld Süd ab dem Frühjahr 2003 um- und ausgebaut werden, nach Anschluss Ende 2004 sollen dort täglich rund 3000 Güterwagen zusammengestellt werden. Der Rangierbetrieb in Oberhausen West wird dann aufgegeben, 119 Stellen werden eingespart. Die könnten jedoch vielleicht durch die Ansiedlung eines eigentlich in Duisburg-Ruhrort geplanten Reparaturbetriebes mit etwa 200 Arbeitsplätzen mehr als ausgeglichen werden. Die Duisburger Variante sei eigentlich mit dem Rangierbetrieb in Oberhausen West verknüpft gewesen, so Pietschmann, jetzt käme aber auch der Standort Osterfeld in Betracht.

Verbreiterung des Nadelöhrs

Für den künftigen Osterfelder Betrieb müssten bestehende Brücken ersetzt werden, wie diese aussehen werden, sei noch offen. Denn wenn die Stadt eine Verbreiterung des Nadelöhrs Osterfelder Straße wünsche, werde sie sich vermutlich auch an den Kosten beteiligen müssen. Entsprechende Planungen kündigte Schepers für die Zeit nach den Sommerferien an.

Mit Rangierbahnhöfen der Vergangenheit habe die moderne Anlage in Osterfeld nichts gemein, so Pietschmann, der betonte, dass unter anderem neue Bremsanlagen für einen leiseren Betrieb sorgten. Ob dort Lärmschutzwände nötig werden, ist ungewiss. Denn Osterfeld gelte nicht als Neubaumaßnahme, also sei gesetzlich auch kein Lärmschutz vorgeschrieben, so der Bahn-Sprecher. Ein Lärmgutachten werde aber erstellt und in einer Bürgerversammlung vorgestellt.

Schepers machte darauf aufmerksam, dass die Bahn für die Wiederinbetriebnahme Osterfelds eine Genehmigung der Stadt benötige und sich daher die Rechtslage ändern könne.

Klar ist hingegen, dass dort, wo für die Betuwe-Strecke ein drittes Gleis gebaut wird, auch Lärmschutz vorgeschrieben ist. Unklarheit herrschte allerdings darüber, was denn nun als Neubau gelte, wenn beispielsweise bestehende Gleise umgewidmet würden.

Vermutlich wird man sich wiedersehen.

DANIEL ZAPARANIUK

NRZ 12.06.2002 / LOKALAUSGABE / OBERHAUSEN

 


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